Vermietung von Luxusimmobilien auf Mallorca
Alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Luxusimmobilie auf Mallorca vermieten möchten.
Eine Luxusimmobilie auf Mallorca unterliegt verschiedenen Gesetzen und Steuern. Bei der Anmietung sollten Sie deren Auswirkungen und Umfang berücksichtigen. Auf diese Weise können Sie das Beste aus Ihrer Immobilie herausholen. Bevor Sie diese Aktivität aufnehmen, sollten Sie jedoch einige Aspekte beachten.
Arten von Vermietungen und ihre Rechtmäßigkeit
Zunächst einmal gibt es eine Vielzahl von Mietmodellen, die jedoch alle durch das Gesetz über städtische Mietverträge (LAU) geregelt sind und für das gesamte Gebiet gelten.
Dadurch werden die Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters der Luxusimmobilie auf Mallorca festgelegt. Dies sind die folgenden:
- Vermietung des gewöhnlichen Wohnsitzes. Ermöglicht einem Mieter die Nutzung einer Immobilie gegen ein entsprechendes Entgelt. Um als solcher zu gelten, muss der Mieter mindestens zwei Jahre lang dort wohnen. Die Laufzeit der Verträge beträgt fünf Jahre mit der Möglichkeit, sie um weitere drei Jahre zu verlängern.
- Vorübergehende Vermietung. Diese Art von Vertrag wird für weniger als ein Jahr und für eine sporadische Nutzung der Immobilie, z. B. für einen Studenten, abgeschlossen. Obwohl es sich um einen sehr kurzen Zeitraum handelt, kann er verlängert werden, wenn dies im Interesse beider Parteien ist.
- Touristische Vermietung. Dies hat einen Urlaubszweck und wird nicht durch das LUA geregelt. In diesem Fall handelt es sich um eine Dienstleistung, die mit der eines Hotels vergleichbar ist. Die Dauer ist sehr kurz.
- Miete mit Kaufoption. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Immobilie am Ende des Vertrages zu erwerben. Darüber hinaus kann die monatliche Zahlung als Vorschuss auf den Gesamtpreis betrachtet werden.
- Soziale Vermietung. Dabei handelt es sich um eine staatliche Schutzmaßnahme, bei der Wohnraum zu einem niedrigeren Preis als dem Marktpreis angeboten wird.
Steuern im Zusammenhang mit der Vermietung einer Immobilie auf den Balearischen Inseln
Die Steuern, die bei der Vermietung auf den Balearen zu zahlen sind, unterliegen der Grunderwerbssteuer und der Stempelsteuer. Diese ist der autonomen Gemeinschaft vorbehalten und kommt bei Vertragsabschlüssen zur Anwendung, wie es bei Luxusimmobilien auf Mallorca der Fall ist.
Die Steuerbemessungsgrundlage ist der tatsächliche Wert des Grundstücks, und der Steuerpflichtige ist der Mieter. Es gibt zwei Arten von Abgaben: allgemeine und besondere Steuern.
Allgemeine Steuern
Hier werden vier Kategorien unterschieden, die jeweils für spezifische Situationen gelten. Die für Sie interessanteste ist die Steuerklasse A, bei der je nach Gesamtwert der Immobilie ein Satz zwischen 8 % und 13 % gilt. Letztere reichen von 0 bis 2 000 000 Euro.
Besondere Steuern
Dazu gehören auch ganz spezielle Fälle, für die ein ermäßigter Satz gilt. Doch keine davon trifft auf die Anmietung einer Luxusimmobilie auf Mallorca zu.
Das Moratorium für Ferienlizenzen auf Mallorca
Das Moratorium ergibt sich aus dem Gesetz für Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit im Tourismus. Es wurde Anfang 2022 vom Consell de Govern genehmigt und hat eine Laufzeit von vier Jahren.
Damit soll das Wachstum neuer Hotels oder Ferienanlagen auf den Inseln begrenzt werden. Die Regierung selbst wird für die Festlegung einer Höchstzahl von Lizenzen zuständig sein, die unter dem derzeitigen Touristenbestand liegen wird.
Im speziellen Fall von Mallorca wird der Pool aus 8.500 Plätzen bestehen. Sie werden wie folgt aufgeteilt: 4840 sind für Hotels und 3640 für Ferienunterkünfte bestimmt. Darüber hinaus werden im Jahr 2024 weitere 14.000 Plätze zum Verkauf angeboten.
Die Maßnahme betrifft insgesamt 18.718 Lizenzen, von denen 8.486 auf Mallorca liegen. Ihr Programmziel ist in vier Schwerpunkte unterteilt. Sie zielt auf soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz, Modernisierung und Vereinfachung der Verwaltung und Pflege des Territoriums. Darüber hinaus möchte die Regierung ein Modell fördern, das auf Qualität und nicht auf Quantität basiert.
Kann die Ferienvermietungslizenz beim Verkauf einer Immobilie übertragen werden?
Die Übertragung der Lizenz beim Verkauf einer Immobilie ist möglich, da die Immobilie mit der Person, die sie besitzt, verbunden ist, oder auch nicht. Nach Durchführung des Verfahrens muss der neue Besitzer einen Nachweis über seine Eigentumsverhältnisse an der Luxusimmobilie auf Mallorca erbringen, indem er das entsprechende Dokument vorlegt.
Das neue Mietrecht unterstützt dies in seinem Text. Der Tausch oder Verkauf der Lizenzen wird verhindert, nicht aber der Tausch oder Verkauf der Grundstücke, mit denen sie verbunden sind. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich die Zahl der Plätze in irgendeiner Weise erhöht oder verändert.
Alles in allem ist es lohnenswert, eine Luxusimmobilie auf Mallorca zu besitzen, auch wenn man sich der Gesetze bewusst sein muss. Wie Sie festgestellt haben, gibt es wichtige Änderungen bei den Ferienvermietungslizenzen. Ein solcher Rechtsakt wird direkte Auswirkungen auf die Immobilienkosten haben, die noch zu beziffern sind.
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