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Schenkungen und Erbschaften von Immobilien unterliegen einer besonderen Besteuerung, die wir berücksichtigen müssen, um die bestmögliche Verwaltung zu gewährleisten.
Auf diese Weise müssen wir keine zu hohen Kosten in Kauf nehmen und können von den Vorzügen profitieren. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie vorgehen sollten, ist dieser Beitrag für Sie von Interesse.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird beim Erhalt einer Erbschaft oder Schenkung erhoben. Die Besonderheiten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich, denn schließlich sind sie es, die sie verwalten. Das bedeutet, dass die zu zahlenden Beträge unterschiedlich hoch sind und die Kosten des Verfahrens nicht überall gleich ausfallen. Trotzdem ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Steuervorteile zu nutzen.
Bei der Berechnung der Steuer wird eine Steuerbemessungsgrundlage ermittelt, die sich aus der Zusammenrechnung des tatsächlichen Wertes der Immobilien ergibt. Dann werden eventuelle Schulden und abzugsfähige Ausgaben gegengerechnet. Danach sind verschiedene Abschläge zu berücksichtigen. Auf diese Weise wird die endgültige Bemessungsgrundlage ermittelt.
Es ist auch zu beachten, dass sowohl Ermäßigungen oder Abzüge des Staates als auch der autonomen Regionen möglich sind. Daher ist die Berechnung der Steuer aufgrund der verschiedenen Variablen, die ins Spiel kommen, relativ schwierig.
Auf den Balearen richten sich die Befreiungen und Abzüge nach dem Grad der Verwandtschaft mit dem Verstorbenen. Auch bei der Behinderung des Erben und je nach den Gegebenheiten des geerbten Vermögens variiert der Betrag. Im ersten Fall gilt für Nachkommen und adoptierte Kinder unter 21 Jahren eine besondere Ermäßigung. Diese beträgt 25.000 Euro plus 6.250 Euro für jedes Jahr unter 21 Jahren, darf aber 50.000 Euro nicht überschreiten.
Für Kinder unter 21 Jahren gilt darüber hinaus eine Ermäßigung von 99 % der vollen Steuerschuld. Die Höhe der Ermäßigung bei Invalidität hängt von der jeweiligen Situation ab. Bei einer Sinnes- oder Körperbehinderung von 33 % oder mehr, aber weniger als 65 % wird der Betrag um 48 000 EUR gekürzt. Bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 65 % oder 33 % geistiger Behinderung beträgt der Betrag 300.000 Euro.
Eine weitere Ermäßigung gibt es für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes, der um 100 % ermäßigt wird. Außerdem gibt es für jeden Erben eine Obergrenze von 180.000 Euro, wie folgt:
Andererseits gibt es eine Ermäßigung für den Erhalt der Lebensversicherung des Verstorbenen. Die Ermäßigung beträgt 100 % des erhaltenen Betrags, jedoch höchstens 12 000 EUR. Sie kann nur angewendet werden, wenn der Begünstigte der Versicherung der Ehepartner, ein Nachkomme oder ein Vorfahre ist.
Die Kosten für Erbschaften und Schenkungen ändern sich je nach dem anwendbaren Steuersatz. Dies wiederum hängt mit der Nettobasis der erhaltenen Immobilie zusammen. Wenn die Immobilie beispielsweise einen Nettowert von 8.000 Euro hat, beträgt der Satz 8,5 %. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000 Euro und mehr, also bei 34 %.
Bei der Zahlung der Steuer müssen die Fristen beachtet werden. Die Verpflichtung entsteht mit dem Tag des Todes oder mit der Rechtskraft der Todeserklärung. Von diesem Zeitpunkt an haben Sie sechs Monate Zeit, um die Steuer mit den entsprechenden Unterlagen an der richtigen Stelle zu entrichten (bei den zentralen Dienststellen, den Delegationen oder den Einzugsstellen der Steuerbehörde der Balearen).
Wenn Sie Ihre geerbte Immobilie verkaufen möchten, sind eine Reihe von Schritten zu beachten. Diese sind wie folgt:
Die Verwaltung von Schenkungen und Erbschaften von Immobilien muss zügig erfolgen. Auf diese Weise entstehen für Sie keine Verzögerungen, Sie können die Steuern rechtzeitig zahlen und die Immobilie ohne größere Komplikationen verkaufen.
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