Das neue Wohnungsrecht und seine Auswirkungen auf den Immobilienmarkt auf Mallorca
Das Ley de Arrendamientos Urbanos, auch bekannt als ” Wohnungsrecht “, erfährt derzeit eine Reihe bedeutender Änderungen, die erhebliche Auswirkungen auf den Miet- und Immobilienmarkt auf Mallorca und in ganz Spanien haben könnten. Diese Änderungen, die voraussichtlich ab dem 28. Mai 2023 in Kraft treten werden, sollen den wachsenden Bedenken hinsichtlich der Inflation und der Erschwinglichkeit von Wohnraum auf der Insel Mallorca und in anderen Regionen des Landes Rechnung tragen.
Eine der wichtigsten Reformen betrifft die Begrenzung des Anstiegs der Immobilienmieten auf Mallorca und in anderen städtischen Gebieten. Bislang erlaubte das Gesetz über städtische Mietverträge, dass Mieterhöhungen auf dem Verbraucherpreisindex (VPI) basieren. Seit März 2022 wird jedoch als Maßnahme zur Eindämmung der Inflation der Garantie- und Wettbewerbsfähigkeitsindex verwendet, der 2% nicht überschreitet. Diese Maßnahme wird bis Ende 2023 beibehalten. Das neue Wohnungsrecht räumt dem Nationalen Statistikamt die Möglichkeit ein, einen neuen Referenzindex festzulegen und damit die Abhängigkeit vom VPI endgültig zu beseitigen.
Darüber hinaus sieht das neue Gesetz eine Obergrenze von 3% für Mieterhöhungen auf Mallorca vor, wenn der Vermieter ein Großgrundbesitzer auf der Insel und in anderen städtischen Gebieten ist. Für diejenigen, die dies nicht sind, darf die Miete nach Anwendung der jährlichen Aktualisierungsklausel nicht höher sein als die des vorherigen Vertrags, es sei denn, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt, die Erhöhungen von bis zu 10 % erlauben. Zu diesen Bedingungen gehören Verbesserungen der Energieeffizienz, Verbesserungen der Zugänglichkeit oder ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren oder mehr. Darüber hinaus ist es verboten, Gebühren oder Kosten, die im vorherigen Vertrag nicht vorgesehen waren, auf den Mieter abzuwälzen.
Bei neuen Immobilienmietverträgen auf Mallorca und in anderen städtischen Gebieten sind die Einschränkungen unterschiedlich, je nachdem, ob es sich bei dem Vermieter um einen Großvermieter handelt oder nicht. Für Vermieter, die nicht die Definition eines Großvermieters erfüllen, darf die Miete nicht höher sein als im vorherigen Vertrag, es sei denn, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt, die Erhöhungen von bis zu 10 % zulassen. Andererseits wird die Miete für Großmieter nach einem System von Referenzpreisindizes angepasst, die in Zukunft veröffentlicht werden.
Wichtig ist, dass das Gesetz Großmieter zwar nach der Anzahl der Immobilien definiert, die sie besitzen, es den autonomen Gemeinschaften aber erlaubt, diese Schwellenwerte in besonders beanspruchten Wohngebieten auf Mallorca und in anderen Gebieten anzupassen, was eine gewisse Flexibilität bietet, um auf lokale Gegebenheiten einzugehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die vorgeschlagene Änderung des städtischen Mietgesetzes, auch bekannt als “Wohnungsrecht”, darauf abzielt, die Interessen von Vermietern und Mietern auf dem Immobilienmarkt auf Mallorca und in ganz Spanien auszugleichen. Die endgültige Auswirkung wird davon abhängen, wie diese Vorschriften auf Mallorca und in anderen Regionen angewandt und an den lokalen Kontext angepasst werden. Wenn Sie daran interessiert sind, in Immobilien auf Mallorca zu investieren, können diese Vorschriften einen wichtigen Einfluss auf Ihre Investitionsentscheidungen haben.
IMMOBILIEN NEWS AUS MALLORCA
Premium Service
SOLLEN WIR DIE IMMOBILIENSUCHE FÜR SIE ÜBERNEHMEN?
Überlassen Sie uns die Immobiliensuche! Mit unserer Expertise und Marktkenntnis nehmen wir Ihnen den Stress und die zeitaufwändige Aufgabe ab, nach der perfekten Immobilie zu suchen. Wir scannen den Markt, filtern die besten Optionen und präsentieren Ihnen eine exklusive Auswahl, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Vertrauen Sie auf unser Engagement, um Ihre Traumimmobilie zu finden, während Sie sich entspannen und auf andere Dinge konzentrieren können.